Allgemeine Reisebedingungen



Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Holiday Land Reisebüro Gräbedünkel-Regionalbus Arnstadt GmbH, nachstehend „Reisebüro Gräbedünkel" abgekürzt bzw. RBA Regionalbus Arnstadt GmbH nachstehend „RBA“ abgekürzt im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4. Für telefonische Buchungen gilt:

a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung, Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Reisebüro Gräbedünkel nach Ziffer 1.3 zustande


b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, so fern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat

2.Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein anderes Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem Jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug

bis 30 Tage vor Reiseantritt20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt40%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt55%
bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise90%

Bus- und Bahnreisen

bis 45 Tage vor Reiseantritt10%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt75%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise80%

See- und Flusskreuzfahrten

bis 30. Tag vor Reiseantritt25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt40%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt60%
vom 14. bis l. Tag vor Reiseantritt80%
am Anreisetag und bei Nichtanreise90%

3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Ihr geforderte Pauschale.


3.4. Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA einen solchen Anspruch geltend, so ist Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


3.3. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. Umbuchungen

4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 20,00 pro Kunden erheben.

4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.2. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

5.1. Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Reisebüro Gräbedünkel diesem gegenüber geltend zu machen.


5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden

6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Reisebüro Gräbedünkel (Reiseleitung, Agentur) bzw. RBA anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

7. Beschränkung der Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA für Schaden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,


a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder


b) soweit Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1. Anspruche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

8.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

8.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden

8.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651e bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA beruhen.

8.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651e bis f BGB verjähren in einem Jahr.

8.6. Die Verjährung nach Ziffer 7.4. und 7.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag, des vertraglichen Reiseendes folgt.

Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

9.1. Reisebüro Gräbedünkel bzw. RBA informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en| noch nicht fest. so ist Reisebüro Gräbedünkel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald Reisebüro Gräbedünkel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird es den Kunden informieren.

9.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannt
Fluggesellschaft, wird Reisebüro Gräbedünkel den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noil, Stuttgart, 2009.

Reiseveranstalter sind:

Holiday Land Reisebüro GräbedünkelRBA Regionalbus Arnstadt GmbH
Regionalbus Arnstadt GmbH
An der Neuen Kirche 12Ichtershäuser Straße 7
99310 Arnstadt99310 Arnstadt
reisebüro.graebeduenkel@holidayland.deinfo@rbarnstadt.de
Tel.: (03628) 72 30 14Tel.: (03628) 61 33 0
Fax.: (03628) 72 30 24Fax.: (03628) 61 33 11

Geschäftsführer: Sigfried Gräbedünkel
Handelsregister Jena HRB 110950


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